AGB
E-Mail

mxpost

Telefon

0201-848300

Hammerstr. 156
45257 Essen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

NUTZUNGSRECHTE

Mit dem Vertragsabschluß erhält der Kunde einen Anspruch auf eine Übertragung von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts, dessen Umfang sich nach unserem Angebot richtet. Wir behalten uns und dem natürlichen Urheber immer ein Nutzungsrecht vor, unsere Werke für eine Werbung in eigener Sache zu verwenden.

Bis zum Ausgleich unserer Schlussrechnungen behalten wir uns alle Nutzungsrechte an unseren Werken vor. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt mit dem Ausgleich unserer Schlussrechnung, nicht mit der Aushändigung unserer Werke. Übernimmt der Kunde die technische Umsetzung unserer Entwürfe, ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Anzahl an Belegexemplaren für unsere Eigenwerbung kostenlos zu überlassen.

Fotografie: Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsecht an Fotografien für die zum Zeitpunkt der Erstellung absehbare Verwendungen. Die Erweiterung der Nutzungsrechte werden schon jetzt zugesichert, werden aber bis zu einer Höhe von 100% des Erstellungshonorars berechnet. Personenrechte z.B.von Models, werden immer explizit von Fall zu Fall verhandelt. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

GEWÄHRLEISTUNG

Ist in unserem Angebot die Druckbetreuung nicht als eine eigenständige Leistung ausgewiesen, übernehmen wir für die Qualität der Druckerzeugnisse keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass wir für unsere Kunden einen Druckbetrieb unserer Wahl mit dem Druck beauftragen.

Ist ein Proof oder ein Andruck aus Gründen nicht mehr möglich, die nicht in unserer Verantwortung stehen, übernehmen wir für die Qualität der Druckerzeugnisse keine Gewähr. Dies gilt auch für den Fall, dass wir mit der Druckbetreuung beauftragt worden sind.

Generell übernehmen wir keine Gewährleistung für Onlinedruckereien.

Abweichungen bei einer Darstellung von Internetinhalten oder APP-Programmen auf den Anlagen unserer Kunden gegenüber einer Darstellung auf unseren Anlagen sind keine Mängel unserer Werke. Die Darstellung wird nur für aktuelle Browsergenerationen und Devices vorgenommen. Anpassungen an die Plattformen und Programme des Auftraggebers werden nur nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt.

PROJEKTMANAGEMENT

Die Projektkommunikation und Aufgabenverwaltung erfolgt über die Projektmanagement Plattform „Asana“. Der Auftraggeber erhält vollen Zugriff auf seinen Projektspace und damit auf alle projektrelevanten Daten. Asana kann auch als Ticketsystem benutzt werden und hat den Vorteil, dass alle Anmerkungen und Kommentare direkt chronologisch bei den Task gespeichert werden. Aufträge und Verabredungen die über die Plattform getätigt werden gelten als rechtsverbindlich.

DIGITALE WERKZEUGE

Wir arbeiten mit verschiedenen Diensten, die von Unternehmen mit Sitz in den USA bereitgestellt werden. Das sind Adobe, Alphabet und Google Docs, Asana, Miro, Skype und Zoom. Soweit möglich bestehen Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Unternehmen. Außerdem verstehen wir es als unsere Pflicht, persönliche Daten die im Laufe der Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen übermittlet werden müssen, auf ein Minimum zu begrenzen. Als unser:e Kund:in erklären Sie sich aber generell damit einverstanden, dass wir oben genannte Dienste von Unternehmen außerhalb der europäischen Union zu Kommunikations-, Planungs- und Präsentationszwecken einsetzen.

HONORARMODELLE

Manx arbeitet mit drei unterschiedlichen Honorarmodellen, Festpreis, Agile und Time&Material.

A. Festpreis

Der Auftraggeber definiert die genauen Anforderungen des Projekts. Auf dieser Basis wird der Aufwand anhand der aktuellen Stundensätze kalkuliert. Eine Korrekturschleife mit einem Korrekturvolumen von 25 % ist in dieser Kalkulation enthalten. Die jeweils benötigten Personalressourcen werden für einen im Festpreisangebot definierten Zeitrahmen eingeplant. Verzögerungen, die der Auftraggeber veranlasst, können zu Nachkalkulationen im angemessenen Umfang von 10-25% führen.

B. Agile

Dieses Modell eignet sich insbesondere für Projekte, deren Umfang zu Projektbeginn noch nicht klar abzusehen ist und erst im Laufe des Projekts konzeptionell entwickelt wird, z.B. Websites oder Corporate Designs. Hier werden zunächst alle denkbaren Leistungen in einem Backlog erfasst. Die voraussichtlich benötigte Gesamtmenge an Sprints wird zu Projektbeginn prognostiziert. Die Projektbearbeitung erfolgt in kurzen Zeitintervallen (sog. Sprints) mit festen Sprintzielen aus dem Backlog, festem Honorarbudget und einem einheitlichem Stundensatz.

C. Time & Material

Auftraggeber und Agentur einigen sich auf die Abrechnung der tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden bei einem reduzierten Stundensatz. Die Zeiterfassung wird dokumentiert und regelmäßig kommuniziert. Das Modell empfiehlt sich z.B. bei täglichen Betreuungsleistungen und zeichnet sich durch Zeit- und Kostenersparnis z.B. in langjährigen, vertrauensvollen Kunden-/Agenturbeziehungen aus.

ÄNDERUNGSWÜNSCHE

Die Berücksichtigung von Änderungswünschen des Kunden nach einer Abnahme unserer Werke macht keine neue Abnahme erforderlich. Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Die Änderungswünsche sind ein neuer Auftrag. Änderungswünsche des Kunden können im Rahmen des Angebotspreises nur in einem dem Auftragsumfang angemessenen Verhältnis berücksichtigt werden.

ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Essen. Gerichtsstand ist Essen, wenn der Kunde Kaufmann ist. Der Gerichtsstand Essen gilt auch dann als vereinbart, wenn der im Klageweg in Anspruch genommene Schuldner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetztes der BRD verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

ABWEHRKLAUSEL

Wir akzeptieren keine von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir auf einem Hinweis (z.B. in der Auftragserteilung) auf eine Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden in den Vertrag nicht widersprochen haben. Mit der Durchführung eines Vertrages wird die Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden nicht genehmigt.